In den vergangenen Jahren hat sich die finanzielle Situation der Invalidenversicherung (IV) zusehends verschlechtert. Innerhalb eines vom Bundesrat verfolgten Sanierungsplans tritt nun voraussichtlich 2012 die Revision 6a in Kraft. Diese hat zum Ziel, Ausgaben zu senken und die IV nachhaltig zu sanieren. Das Schwergewicht wird wie bei der letzten IV-Revision auf die Wiedereingliederung von Menschen mit einer Einschränkung gelegt. Insgesamt sollen circa 17‘000 IV-Rentner wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Ziel soll es sein, die Erwerbs- und Leistungsfähigkeit von Rentenbezügern mit Hilfe von gezielten Massnahmen soweit zu verbessern, dass eine Wiedereingliederung möglich wird und somit die Rente nicht mehr oder nur noch teilweise benötigt wird.

Das Klientel der eingliederungsverantwortlichen Institutionen ändert sich durch die Inkraftsetzung der Revision 6a massiv, da dieses vermehrt auch Klienten mit chronischen Beschwerden umfasst, die länger nicht mehr im Arbeitsprozess waren. Zudem ist in den letzten Jahren ein Trend von „first train then place“ zu „first PLACE then TRAIN“ zu verfolgen. Das in den USA zur Wiedereingliederung behinderter Menschen entwickelte Modell „supported employment“ geht davon aus, im Gegensatz zum bisherigen Ansatz in der Schweiz, dass die direkte Platzierung in den ersten Arbeitsmarkt einen individuellen und realitätsnahen Rehabilitationsschritt darstellt. Der einzugliedernden Person wird dabei ein Jobcoach als Unterstützung zur Seite gestellt. Es gibt Studien, die belegen, dass „supported employment“ einen beträchtlichen Beitrag zur Senkung der Versicherungskosten leistet. Auch soll sich eine positive Wirkung auf Selbstwertgefühl, Lebensqualität und somit auf die Gesundheit zeigen.

Aufgrund dieser Veränderungen des Klientels und im Vorgehen der Wiedereingliederung müssen sich die eingliederungsverantwortlichen Institutionen anpassen und weiterentwickeln. Zudem erfordert die neue Auslegung der Schmerzrechtsprechung neue Integrationsmodelle.

Die Minira GmbH trägt diesen Anforderungen Rechnung und hat das neue Programm „ReIntegra©“ entwickelt.

Anlehnend an die bestehende Integrationsmassnahme „WISA“ (wirtschaftsnahe Integration und Support am Arbeitsplatz) wurde eine neue Vorgehensweise zur Wiedereingliederung erarbeitet. Dem externen Training wird ein verkürztes internes Training vorangestellt, da wir davon ausgehen, dass eine direkte Platzierung im ersten Arbeitsmarkt bei Personen, welche jahrelang nicht mehr im Arbeitsprozess waren, zu einer Überforderung führt.

 

ReIntegra© wird somit zur machbaren Zwischenlösung, um den Klienten (Rentner) von der Invalidität über ein angemessenes, befristetes internes Training zu 50-100% Arbeitsfähigkeit zu verhelfen.

Bereits ab dem ersten Monat werden unsere Klienten stundenweise im ersten Arbeitsmarkt eingesetzt und sind ab dem sechsten Monat fix im ersten Arbeitsmarkt tätig. Diese Phase wird während des internen Trainings durch eine Bezugsperson, während des externen Trainings durch einen Jobcoach/Arbeitsagogen eng begleitet. Ab dem 13. Monat wird dem Klienten eine Stelle im ersten Arbeitsmarkt vermittelt. Während der ersten Zeit (3-6 Monate) wird der Klient durch ein Job Coaching weiter begleitet, um ihm und dem Auftraggeber so eine Sicherheit/Nachhaltigkeit zu geben und zu garantieren.

Die Minira GmbH kann den Klienten mit diesem Programm alle nötigen Massnahmen aus einer Hand bieten. Von Beginn weg herrscht Klarheit und Transparenz des gesamten Prozesses, was ein zielorientiertes Vorgehen ermöglicht und Sicherheit vermittelt.

Wir erwarten durch diese Vorgehensweise eine Erfolgsquote von 50% Festanstellungen im ersten Arbeitsmarkt für Personen, bei welchen durch die IV-Revision 6a sowie durch die neue Praxis der Schmerzrechtsprechung Integrationsbedarf besteht.

 

 

 

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